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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ibcf GmbH vom 1.10.2003

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Kunden und beziehen sich auf das gesamte Angebot (Hardware, Software, Schulungen und Dienstleistungen). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden weder in Teilen noch im Ganzen Bestandteil des Vertrages, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen sind. Abweichungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenso der Schriftform.

Angebote, Vetragsabschluss

Angebote sowie Preislisten sind stets freibleibend und unverbindlich. Es gelten immer die Preise zum Zeitpunkt des Bestelleingangs. Preiserhöhungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und berechtigen den Besteller zum Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Mitteilung.

Preissenkungen werden ohne Mitteilung weitergegeben.  Ist die Bestellung als Angebot zu qualifizieren, so kann die ibcf GmbH dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.

Unmöglichkeit der Lieferung, Verzug

Angaben über die Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn der Liefertermin schriftlich bestätigt wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt verlängern den Liefertermin um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit.

Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von der ibcf GmbH nicht zu vertretende Umstände gleich, welche die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch für den Fall, dass die außergewöhnnlichen Umstände beim Vorlieferanten der ibcf GmbH eintreten. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerung länger als 3 Monate dauert. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug und Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung sofort und ohne Abzug zu erfolgen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gleichfalls sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Die Belieferung aus laufenden Bestellungen wird bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt, auch wenn Liefertermine schriftlich bestätigt wurden.

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die ibcf GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 4% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu fordern. Falls die ibcf GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, so ist die ibcf GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, der ibcf GmbH nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der ibcf GmbH anerkannt sind.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der ibcf GmbH bis zur vollständigen Bezahlung (Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen) aller Forderungen, die die ibcf GmbH gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung zustehen. Der Kunde sowie dessen Kunden ist verpflichtet, nicht bezahlte Ware zu versichern. Der Kunde ist zu Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, solange er nicht im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung darf nicht erfolgen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss  der Kunde auf das Eigentum der ibcf GmbH hinweisen und die ibcf GmbH unverzüglich in Kenntnis setzen.

Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit ibcf GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt die ibcf GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der ibcf GmbH an den Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden, darf die ibcf GmbH nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die ibcf GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt.

Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware hiermit an die ibcf GmbH ab. Er ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zum Inkasso berechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen der ibcf GmbH  wird der Kunde der ibcf GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nennen. Die ibcf GmbH darf zur  Sicherung seiner Zahlunsgansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Gelder, die sich auf abgetretene Forderungen beziehen, von eigenen Geldern getrennt zu vereinnahmen und zu halten.

Gewährleistung

Ansprüche aus Gewährleistung verjähren nach 12 Monaten bzw. im Falle des Verkaufs an einen Verbraucher im Sinne des §13 BGB nach 24 Monaten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Die gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich nach dem Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen. Offene Mängel sind zur Vermeidung des Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 14 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen, verborgene Mängel 14 Tage nach Entdecken des Mangels. Die ibcf GmbH hat bei berechtigten Mängel die Wahl, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Kunden nach dessen Wahl das Recht zu Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zu Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu.

Haftung

Schadenersatzansprüche des Kunden sind, egal aus welchem Rechtsgrunde, sowohl gegen die ibcf GmbH als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt durch Paketdienste, Speditionen und eigenen Fuhrpark unfrei ab Lager ibcf GmbH. Die Berechnung erfolgt zum jeweiligen  Transporttarif zzgl. Verpackung, Transportversicherung und Zustellgebühren. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die ibcf GmbH andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die die ibcf GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft und deren Mitteilung auf den Kunden über.

Urheberrechte, Coypright

Das Urheberrecht an den von der ibcf GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere Gutachten, Konzepten und Programmen, steht der ibcf GmbH zu.

Der Auftraggeber darf die von der ibcf GmbH erbrachten Leistungen nur für eigene, innerbetriebliche Zwecke nutzen. Jede Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Jede Weitergabe an Dritte setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der ibcf GmbH voraus, die jedoch nur aus wichtigem Grunde verweigert werden kann.

Die Lieferungen von Software erfolgt unter Beachtung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. dessen Vertretung. Die jeweiligen Lizenzbedingungen sind Vetragsbestandteil. Das Urheberrecht steht dem Hersteller der Software zu. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz des Urheberechtes zu gewährleisten.

Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ibcf GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die internationalen Kaufrechte ausgeschlossen werden. Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Koblenz, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unter Einschluss der Klagen aus Schecks und Wechseln ist ebenfalls Koblenz.